Einführung
Die polymetallischen Knollen (oder Manganknollen, engl. polymetallic nodules), die mehr als 40 Metalle und andere chemische Elemente enthalten – davon sind industriell nutzbar v.a. Mn, Cu, Co und Ni, liegen auf dem Boden des Weltozeans in der Tiefe von 4 bis 6 km in Gebieten der tektonischen Brüche, wo sich die Metalle, die von dem aus der Erdkruste sprudelnden Dampf stammen, an einem festen Kern (z.B. Bruchteile eines Felsen oder auch Haizähne) anschlagen. Die Manganknollen sind grau oder schwarz, kugel- oder eiförmig und im Durschschnitt 2 bis 8 cm groß. Sie wurden schon während der Fahrt des Erkundungsschiffes Challenger im Pazifik in den Jahren 1872 – 76 entdeckt, aber ihre systematische Erforschung und Prospektion begann erst in der Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts, als analytische Methoden entwickelt wurden, die den hohen Inhalt der genannten Metalle entdeckten und somit ihre Nutzung in der Industrie, v.a. in der sich schnell entwickelnden Flugzeug- und Raketenindustrie ermöglichten. Für die Erforschung und folgende Förderung der Manganknollen interessierten sich damals v.a. die westlichen (entwickelten) Länder und die Sowjetunion.
Die Regel für die Nutzung der Rohstoffe aus dem Meeresboden jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse – diese ist eine der internationalen Räume neben der hohen See, der Antarktis und des Weltraumes, die der Hoheitsgewalt keines Staates unterliegen, wurden im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 kodifiziert. Das Übereinkommen ist am 11.16.1994 und für die Tschechische Republik am 21.7.1996 in Kraft getreten. Das Übereinkommen benennt den Meeresboden jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsbefugnisse als „das Gebiet“, das das gemeisame Erbe der Menschheit ist und von der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISBA, oder auch ISA abgekürzt) mit dem Sitz in Kingston auf Jamaika verwaltet wird. Diese Behörde (www.isa.org.jm) verteilt u.a. die Lizenzen für die Erforschung der Rohstoffe auf dem Meeresboden und künftig für ihre Förderung. 1994 wurde das Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommen abgeschlossen, das den Teil des Seerechtsübereinkommens über das Gebiet hinsichtlich u.a. der Beteiligung der Entwicklungsstaaten an den Gewinnen aus dem Abbau ändert. Die Pflicht für die entwickelten Staaten, einen Teil des Gewinns aus der Förderung der Internationalen Meeresbodenbehörde für die Entwicklungsländer abzuführen, wurde aufgehoben und die Weitergabe der Meersetechnologien ist jetzt nur unter kommerziellen Bedingungen möglich, also unter nicht begünstigten Bedingungen für die Entwicklungsländer, wie es das Seerechtsübereinkommen vorgesehen hatte.
Vor dem Abschluß des Seerechtsübereinkommens haben jedoch am Ende der 70er und Anfangs der 80er Jahre die Konsortien der Privatfirmen aus der westlichen Staaten und die Sowjetunion die am meisten Gewinn bringenden Gebiete in der Bruchzone Clarion-Clipperton im Pazifik untereinander geteilt. Die Konferenz über das Seerecht 1982 hat in ihrer Resolution beschlossen, dass diese Konsortien und Staaten als sog. Pionierinvestoren die Rohstoffe auf dem Meeresboden auf dem Gebiet, die die Vorbereitungskommission für die Internationale Meeresbodenbehörde und den Internationalen Seegerichtshof damals mit dem Sitz in New York registrierte, vorrangig erforschen und den Abbau vorbereiten könnten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da die westlichen Staaten (Frankreich, Japan und Konsortien Belgiens, der Niederlanden, Deutschlands, Italiens, Großbritanniens, der USA und Kanadas) hatten in der Zone Clarion-Clipperton ein größeres Gebiet im Vergleich zum damaligen Ostblock registriert und die osteuropäischen Staaten brauchten einen neuen Fundort der Rohstoffe für die steigende Produktion von Stahl und anderer Metalle zu sichern, entschied die Vorbereitungskommission – auf Antrag der Sowjetunion und aufgrund der Verhandlung des Antrags in den Organen der Vereinten Nationen – über die Möglichkeit der osteuropäischen Länder und Entwicklungsländer, allein oder als Konsortium den Status des Pionierinvestoren und die Verteilung eines Gebietes auf dem Meeresboden zu beantragen.
Aufgrund dieser Entscheidung der Vorbereitungskommission wurde 1987 die internationale Organisation Interoceanmetal (www.iom.gov.pl) von der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Polen, Bulgarien, der DDR, Kuba und Vietnam aufgrund des völkerrechtlichen Vertrages gegründet. Die Aufgabe dieser Organisation ist die Erschließung, Erforschung und Vorbereitung der Förderung der Manganknollen. Ihr Sitz befindet sich in Stettin in Polen. Vietnam trat 1989 und die BRD als Nachfolger nach der DDR 1991 aus der Organisation aus. Der Nachfolger der Sowjetunion wurde nur die Russische Föderation. Nach der Trennung der Tschechoslowakei wurden die Tschechische Republik und die Slowakei eigenständige Mitglieder der Organisation. Nach 12 Forschungsexpeditionen mit Schiffen im Pazifik hat Interoceanmetal das beste Gebiet im damals noch freien Ostteil der Zone Clarion-Clipperton gefunden und 1991 die Vorbereitungskommission um die Registrierung des Gebietes ersucht. Die Vorbereitungskommission hat Interoceanmetal das Gebiet mit der Fläche 150 000 m2 zugewiesen. Neben der technischen Fragen musste Interoceanmetal die Grenzen seines Gebietes mit China und Korea, die ihr Gebiet in dieser Zone auch registrieren wollten, abstimmen und das Abkommen über den Ausschluß der Überdeckung und der Konflikte mit Bezug auf dem Tiefseeboden mit den Vertretern der Regierungen von Belgien, Kanada, der BRD, Italien, der Niederlanden, Großbritannien und der USA, die ihre Gesellschafen und Organisationen in den internationalen Konsortien, die in den USA registriert wurden, vertreten hatten, schließen. Dieses Abkommen wurde von den genannten Vertretern der westlichen Staaten und Vertretern der Mitgliedsstaaten von Interoceanmetal am 20.8.1991 in New York unterzeichnet. China und Korea haben ein Gebiet am Rande der Zone Clarion-Clipperton gefunden, jedoch mit dem geringeren chemischen Inhalt der polymetallischen Knollen.
Jeder Pionierinvestor war verpflichtet, eine Reihe von Arbeiten, die in der Resolution Nr. II des Schlußaktes zur 3. UNO-Konferenz über das Seerecht vom 10.12.1982 hinsichtlich des Schutzes der vorläufigen Investitionen in Manganknollen im Pioniergebiet bestimmt waren, durchzuführen. U.a. Weitergabe der Technologie, Ausbildung der Fachleute für die Internationale Meeresbodenbehörde und die Durschsuchung der Hälfte des erteilten Gebietes zum Zweck der Übergabe in die Reserve von ISBA für die künftige Nutzung von den Entwicklungsländern. Bis zum Jahre 2000 hat Interoceanmetal die Hälfte des erteilten Gebietes durchsucht und ISBA, die seit 1994 fungierte, als Reserve übergegeben und in den Jahren 1994–95 vier Fachmänner aus Pakistan, Sudan, Weißrußland und Korea ausgebildet. Der Präsident der Vorbereitungskommission, J. L. Jesus, hat Interoceanmetal das Zertifikat über die Erfüllung dieser Pflichten am 14.3.1995 (Dokument LOS/PCN/145) überreicht.
Im Jahre 2000 wurden die neuen Regeln für die Erschließung und Erforschung der Manganknollen im Gebiet von ISBA verabschiedet. In Einklang mit diesen Regeln unterzeichnete im Namen der Mitgliesstaaten von Interoceanmetal der Generaldirektor dieser Organisation Dr. Kotliński und der Generalsekretär von ISBA Nandan am 29.3.2011 den Lizenzvertag über die Durchführung der Erforschung auf dem restlichen Gebiet für 15 Jahre. Dadurch wurde Interoceanmetal sog. Kontraktor (weitere Kontraktoren sind: China, Japan, Indien, Frankreich, Russische Föderation, Korea und Deutschland, seit 2011 auch die private Gesellschaft Nauru Ocean Resources Inc., die vom Pazifikstaat Nauru unterstützt wird). Interoceanmetal hat bis 2016 das exklusive Recht, die Manganknollen im erteilten Gebiet zu erforschen. Die Tätigkeit von Interoceanmetal richtet sich nach dem von ISBA angenommenen Forschungsplan, inkl. der Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt. 2016 hat Interoceanmetal den Bericht über die Beendigung der Erforschung, inkl. der Berechnung der Vorräte der Knollen und in denen enthaltenen Metalle, der ISBA zu übergeben und es kann entweder die Verlängerung der Erforschungslizenz für weitere 5 Jahre, oder schon die Lizenz für die Förderung der Manganknollen beantragt werden.
Aufgrund der Erhöhung des Bergbaus der Nichteisenmetalle auf dem Festland in der letzten Zeit (v.a. in Südamerika und Afrika) wird die Förderung der Manganknollen aus dem Meeresboden wegen der großen ökonomischen Aufwendigkeit auf die unbestimmte Zeit verschoben. Für Tschechien bleiben jedoch die Manganknollen eine strategische Quelle der wichtigen Metalle mit dem Wert von mehreren hundert Milliaden USD. Die jährliche Beiträge Tschechiens für die Tätigkeit von Interoceanmetal (Tschechien hat in Stettin einen Mitarbeiter) und die Beiträge ins Budget von der ISBA sind nicht so hoch im Vergleich zum Wert der Rohstoffe im erteilten Gebiet auf dem Meersboden.
In Tschechien ist die befugte Behörde für diese Problematik das Ministerium für Industrie und Handel (www.mpo.cz) und es ist im Gesetz Nr. 158/2000 über die Erschließung, Erforschung und Förderung der Rohstoffe aus dem Meersboden jenseits der Grenze des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse geregelt.